Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Fahrradstraßen: unbekanntes Terrain für Kraftfahrer
15.05.2015 | FAHRSCHUL-WISSENAuf Sonderstraßen gelten Sonderregelungen Mehr als 140 Fahrradstraßen gibt es mittlerweile in Deutschland, unter anderem in Hannover, Berlin und Kiel. Spitzenreiter ist München mit derzeit belegten 55 für den Radverkehr vorgesehenen Straßen. Doch was genau ist eigentlich eine Fahrradstraße? Unter Autofahrern herrscht hier noch ein großes Informationsdefizit. „Fahrradstraßen sind, wie der Name schon sagt, eigene Straßen für Radfahrer“, erklärt Sandra Braun von Sandra´s Fahrschule. „Andere Fahrzeuge dürfen auf diesen Straßen nur dort fahren, wo das durch Zusatzzeichen angegeben ist. Dies ist häufig nur für Anlieger der Fall – oder auch nur in einer Fahrtrichtung. Wichtig ist: die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge beträgt 30 km/h.“ Die eigenen Straßen sollen Radfahrern Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr verschaffen und dadurch das Radeln attraktiver machen. Deshalb sind die Regelungen für Autofahrer unvorteilhaft: Fahrräder dürfen ausdrücklich nebeneinanderfahren. Um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden, müssen Kraftfahrzeuge im Zweifelsfall ihre Geschwindigkeit drosseln. „Doch das ist kein Freibrief für schwächere Verkehrsteilnehmer“, warnt Fahrlehrerin Sandra Braun. Denn auch auf Fahrradstraßen müssen radfahrende Kinder unter acht Jahren, Fußgänger und Inline-Skater den Gehweg oder den Seitenstreifen benutzen, soweit vorhanden. Durch das Zusatzzeichen „Inlineskaten frei“ kann Inlineskaten und Rollschuhfahren allerdings auch auf der Fahrbahn zugelassen sein. Bedeutet das nun, dass Autofahrer im Straßenverkehr zunehmend das Nachsehen haben werden? Der Fahrschulinhaber gibt Entwarnung: „Laut Straßenverkehrsordnung kommen Fahrradstraßen nur dort in Betracht, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder bald sein wird. Und die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs müssen vor Anordnung einer solchen Straße ausreichend berücksichtig werden.“ Außerdem behalten Autofahrer auch auf diesen Straßen viele ihrer Rechte. So sind Autoparkplätze weiterhin ausschließlich Autos vorbehalten. Auch haben Radfahrer nicht etwa automatisch Vorfahrt. „An Querstraßen gilt zum Beispiel normalerweise weiterhin die übliche Rechts-vor-Links-Regelung“, weiß Fahrlehrerin Sandra Braun. Fragen zu Fahrradwegen beantwortet Sandra Braun gern unter der Durchwahl 0 22 43 / 84 12 5 20 oder direkt in der Fahrschule: Sandra´s Fahrschule, Asbacher Straße 24, 53783 Eitorf.
Mehr erfahren >Alles geregelt!
15.05.2015 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, der Sommer naht unaufhaltsam – und damit auch die Urlaubszeit! Planst Du auch Deine erste Fahrt mit dem Auto ins Ausland? Dann denk daran, dass dort oft andere Verkehrsregeln gelten als hier. Einige Neuerungen für 2015 erfährst Du in diesem Newsletter. Doch zunächst geht es ums Fahren im eigenen Land. Auch hier gibt es Regeln, die sowohl Fahranfänger als auch alte Hasen nicht immer kennen. Was muss man zum Beispiel beachten, wenn man plötzlich vor einer Fahrradstraße steht? Wir verraten es Dir. Lies gleich weiter! Gute Fahrt hier und anderswo wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Mit Spaß zum Führerschein
15.03.2015 | FAHRSCHUL-WISSENFreude statt Frust im Theorieunterricht dank „fun-learn.“ Wer nach einem langen Tag abends noch lernen muss, ist meist mehr damit beschäftigt, die Augen offen zu halten, als dem Unterricht zu folgen. Methoden aus den Kindertagen der Pädagogik tragen nicht wirklich dazu bei, die Motivation zu steigern. „Höchste Zeit, dass moderne Lernkonzepte bei uns ankommen“, beschloss Sandra Braun und führte „fun-learn.“ in seiner Fahrschule "Sandra´s Fahrschule" ein. Die innovative Unterrichtsmethode vermittelt Wissen schnell und verständlich – und macht dabei auch noch Spaß. „Die Kunst ist, Fahrschüler zu begeistern, damit sie sich den vermittelten Stoff besser merken können“, erklärt Fahrlehrerin Sandra Braun. „Nur, wer die Theorie wirklich verinnerlicht, wird zu einem guten, sicheren Fahrer.“ „fun-learn.“ bringt jeden auf seine Art ans Ziel: „Weil verschiedene Lerntypen unterschiedliche Bedürfnisse haben, arbeiten wir mit allen Sinnen und wechselnden Unterrichtselementen“, erklärt Sandra Braun. Denn jeder Mensch lernt anders: Viele brauchen visuelle Eindrücke, andere aber merken sich Dinge eher über Hören und Sprechen, wieder andere lernen am besten, wenn sie selbst Hand anlegen. „All dies wechselt sich bei uns ab – dadurch ist für jeden etwas dabei, und es wird garantiert nie langweilig“, so der engagierte Fahrlehrer. Auf die Frage, was denn passiert wenn der Prüfungstag naht der Schüler aber noch gar nicht wirklich bereit dafür ist, hat Sandra Braun eine klare Antwort: „Natürlich lassen wir nur diejenigen zur Prüfung zu, die wirklich fit sind. Auch das richtet sich ganz nach den individuellen Voraussetzungen unserer Schüler.“ Fragen zu dem innovativen Unterrichtskonzept beantwortet Sandra Braun gern unter der Durchwahl 0 22 43 / 84 12 5 20 oder direkt bei: Sandra´s Fahrschule, Asbacher Straße 24, 53783 Eitorf.
Mehr erfahren >Freu Dich auf Lernen!
15.03.2015 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, Theorie-Stunden – ein notwendiges Übel, das man zähneknirschend hinter sich bringen muss? Nicht mit uns! Dank der modernen Unterrichtsmethode „fun-learn.“ hast Du bei uns Spaß, bereitest Dich schnell und gründlich auf die Prüfung vor und wirst sicher zu einem Elite-Fahrer. Wie das funktioniert, erfährst Du in diesem Newsletter. Besonders erfolgreich und zeitsparend lernst Du übrigens, wenn Du Pkw- und Motorrad-Führerschein in einem Rutsch erledigst. Wir erklären Dir alles, was Du zum Führerschein der Klasse A wissen musst. Lies gleich weiter! Viel Spaß beim Lernen und Fahren wünscht Dir Dein Team von {fahrschule}
Mehr erfahren >Keine Angst vorm Fahren!
15.03.2015 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, bei den ersten Autofahrten allein ein wenig ängstlich zu sein, ist ganz normal – und es ist gut, wenn Du zunächst besonders aufmerksam und vorsichtig fährst. Manche Menschen haben jedoch so viel Angst vorm Fahren, dass sie sich am Ende gar nicht mehr ans Steuer trauen. Was man in solchen Fällen machen kann und sollte, erfährst Du in diesem Newsletter. Ein besonders gutes und sicheres Fahrgefühl bekommst Du, wenn Du Pkw- und Motorrad-Führerschein in einem Rutsch erledigst. Wir erklären Dir alles, was Du zum Führerschein der Klasse A wissen musst. Lies gleich weiter! Viel Spaß beim Lernen und Fahren wünscht Dir Dein Team von {fahrschule}
Mehr erfahren >Fahren mit Anhänger: Das müssen Sie wissen
15.07.2014 | FAHRSCHUL-WISSENB, BE oder B96 – welcher Führerschein ist der richtige? Als Besitzer eines EU-Führerscheins Anhänger anzukoppeln, kann schnell Kopfzerbrechen verursachen. Denn die Klasse B berechtigt nur zum Steuern von Gespannen, die ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. Dabei heißt es rechnen: Beträgt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg, darf die zulässige Gesamtmasse beider Fahrzeuge zusammen höchstens 3,5 t betragen. „Für größere Gespanne braucht man einen eigenen Führerschein. Die meisten Autofahrer haben keine Ahnung, dass sie sich sonst strafbar machen“, weiß Sandra Braun von Sandra´s Fahrschule zu berichten. „Der Tatbestand ist der gleiche wie das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.“ Wer auf Nummer Sicher gehen will, hat die Qual der Wahl, denn seit 2013 gibt es zwei Anhänger-Klassen. Fahrlehrerin Sandra Braun erklärt den Unterschied: „Mit einer herkömmlichen Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen Sie an Ihren PKW jeden Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t ankoppeln. Mit der neuen Klasse B96 darf Ihr Gespann insgesamt eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 4,25 t haben. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kann dabei höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.“ Wer den Eintrag „B96“ im Führerschein hat, darf also mehr als mit einer einfachen Fahrerlaubnis der Klasse B, aber weniger als Inhaber der Klasse BE. „Jeder, der größere Gespanne fahren will, muss sich gut überlegen, welche Fahrerlaubnis für ihn die richtige ist“, rät Fahrlehrerin Sandra Braun. „Um eine Fahrerlaubnis der Klasse BE zu bekommen, sind fünf Sonderfahrten und eine eigene praktische Prüfung nötig. Bei B96 entfällt die praktische Prüfung und man muss lediglich sieben Stunden Unterricht nachweisen – davon mindestens 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden Praxis. Für Ihre Entscheidung sollten Sie allerdings nicht nur vom Jetzt-Zustand ausgehen. Denken Sie auch daran, dass das Gesamtgewicht steigt, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät Sandra Braun, den passenden Anhänger-Führerschein gleich mit der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren: „So hat man alles auf einmal erledigt und ist beim Steuern von Gespannen auf der sicheren Seite.“ Bleibt also die Frage: B96 oder BE? Zur richtigen Anhänger-Klasse berät Sandra Braun Interessenten gern telefonisch unter 0 22 43 / 84 12 5 20 oder direkt in der Fahrschule: Sandra´s Fahrschule, Asbacher Straße 24, 53783 Eitorf.
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